OLG Karlsruhe: Haftung für eine drohende Millionenforderung des kommunalen Versorgungsverbandes gegen den insolventen Betreiber einer Kurklinik

Die Gemeinde W. haftet für eine drohende Millionenforderung des kommunalen Versorgungsverbandes gegen den insolventen Betreiber der Kurklinik W., wobei die Haftung allerdings auf den Standort W. beschränkt ist. Weiterlesen…

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des GG, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine höhere Zusatzrente verneint haben, obwohl das umfassend reformierte Zusatzversorgungsrecht in einzelnen Elementen gegen das Gleichheitsgebot verstößt. Nach den fachgerichtlichen Entscheidungen haben es die Tarifvertragsparteien zwar unterlassen, einen 2007 festgestellten Verstoß vollständig zu beseitigen. Die Fachgerichte dürfen ihnen jedoch, bevor ein Zahlungsanspruch gewährt wird, letztmals die Möglichkeit geben, dies nachzuholen. Weiterlesen…

BAG: Hinterbliebenenversorgung – Angemessenheitskontrolle

Eine in AGB enthaltene Klausel, mit der nur der „jetzigen“ Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Diese Einschränkung der Zusage ist daher nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Bei Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2002 erteilt wurden, führt dies dazu, dass lediglich dann, wenn die Ehe bereits während des Arbeitsverhältnisses bestand, Rechte geltend gemacht werden können.

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BGH: Unwirksamkeit der Gegenwertregelung gemäß dem Satzungsergänzenden Beschluss zu §§ 23 bis 23 c VBLS vom 21. 11. 2012

Versicherungsvertragsrecht
Zusatzversorgung
Unwirksamkeit der Gegenwertregelung gemäß dem Satzungsergänzenden Beschluss zu §§ 23 bis 23 c VBLS vom 21. 11. 2012
BGB § 307 Abs. 1 S. 1
* Die Gegenwertregelung gemäß dem Satzungsergänzenden Beschluss zu §§ 23 bis 23 c VBLS vom 21. 11. 2012 benachteiligt den ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen. *
BGH, Urteil vom 7. 9. 2016 (IV ZR 172/15, Karlsruhe)

(abgedr. in VersR 2016, 1420)