100 Jahre Hamburger Seminar für Versicherungswissenschaft

Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des Hamburger Seminars für Versicherungswissenschaft und des Versicherungswissenschaftlichen Vereins in Hamburg e. V. erschien im Dezember 2016 eine Festschrift, die mit vielfältigen Beiträgen zu aktuellen Themen der Versicherungswissenschaft die Leistungen und Verdienste des Seminars und seiner Persönlichkeiten würdigt. Zu den namhaften Autoren der Festschrift zählen langjährige Mitglieder des Seminars ebenso wie seine Freunde und Förderer aus Wissenschaft und Praxis – national wie international. Weiterlesen…

BGH: Ablehnung wegen Mitwirkung im vorangehenden Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer

Prozessrecht
Sachverständiger
Ablehnung wegen Mitwirkung im vorangehenden Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer
ZPO §§ 406 Abs. 1, 41 Nr. 8
* Ein Sachverständiger kann nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 41 Nr. 8 ZPO abgelehnt werden, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wozu auch ein Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer zählt, als Sachverständiger mitgewirkt hat. * Weiterlesen…

OGH: Voraussetzungen und Folgen einer Neubemessung nach Art. 9.2 AUVB 06

Auslandsrecht (Österreich)
Unfallversicherung
Voraussetzungen und Folgen einer Neubemessung nach Art. 9.2 AUVB 06
VersVG § 12; AUVB 06 Art. 9 Abs. 1 und 2
* 1. Will sich der VN im Fall der Neubemessung mit dem außergerichtlich erzielten Ergebnis nicht zufrieden geben, dann steht ihm die Möglichkeit offen, innerhalb der Verjährungsfrist des § 12 VersVG Klage zu erheben. Der in einem solchen Streitverfahren ermittelte Invaliditätsgrad ist dann nicht nur Tatsachenfeststellung, sondern auch letzter Teil des Neubemessungsverfahrens, unter diesem Gesichtspunkt die „endgültige Bemessung“ des Invaliditätsgrades i. S. d. Art. 9.2 AUVB 06 und insoweit für weitere Leistungsbegehren bindend. * Weiterlesen…

Bundestag: Experten sehen Regelungsbedarf bei Haftung für Schäden durch künstliche Intelligenz

Experten sehen Regelungsbedarf bei der Haftung von Schäden, die durch Systeme künstlicher Intelligenz verursacht werden. Das zeigte ein öffentliches Fachgespräch des Ausschusses für Digitale Agenda am Mittwoch. Die Mehrheit der Sachverständigen war der Meinung, dass die technologische Entwicklung eine Neuregelung von Haftungsfragen und Versicherungsmodellen erfordere. Als weiteres zentrales Problem benannten sie den Datenschutz. Gleichzeitig plädierten sie dafür, die Chancen künstlicher Intelligenz zu würdigen und zu fördern. Weiterlesen…