BGH: Unwirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung

Haftungsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unwirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung

BGB §§ 126, 127, 307; BGB a. F. § 309 Nr. 13

Bei einer reinen Online-Partnervermittlung, die ausschließlich über digitale Kommunikation geführt wird und auch ohne Erklärungen in Schriftform vereinbart worden ist, widerspricht es den schutzwürdigen Interessen des Kunden, wenn die Kündigung nach den AGB nur in Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) erfolgen kann. Die Schriftformklausel ist daher auch dann nach § 307 Abs. 1 S.1 BGB unwirksam, wenn sie § 309 Nr. 13 BGB a. F. nicht widerspricht.

BGH, Urteil vom 14. 7. 2016 (III ZR 387/15, Hamburg)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1340)