OLG Düsseldorf: Rückforderung einer Bestandspflegeprovision nach Kündigung des Agenturvertrags

Vertriebsrecht
Versicherungsvertreter
Rückforderung einer Bestandspflegeprovision nach Kündigung des Agenturvertrags
HGB §§ 87 a, 92 Abs. 4
1. Dem Versicherer, der einem für ihn gem. § 92 HGB tätigen Versicherungsvertreter für vertraglich konkret benannte Bestandspflegeleistungen vorschüssig eine Bestandspflegeprovision zahlt, steht gegenüber diesem ein zeitanteiliger (Provisions-)Rückforderungsanspruch zu, sofern der Vertreter infolge kündigungsbedingter Einstellung seiner Tätigkeit (auch) keine Bestandspflegeleistungen mehr vornimmt, weil es sich bei der Bestandspflegeprovision um ein Tätigkeitsentgelt und nicht um eine Vermittlungsvergütung handelt. Weiterlesen…