BGH: Keine arglistige Täuschung durch VN bei falschen Angaben des vom VN zutreffend informierten Versicherungsvertreters

Versicherungsvertragsrecht
Sämtliche Versicherungszweige
Keine arglistige Täuschung durch VN bei falschen Angaben des vom VN zutreffend informierten Versicherungsvertreters
VVG §§ 22, 69 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 123 Weiterlesen…

OLG Dresden: Beweislast des VN für Tätigwerden des Vermittlers als Versicherungsvertreter

Vertriebsrecht
Versicherungsvermittler
Beweislast des VN für Tätigwerden des Vermittlers als Versicherungsvertreter (mit Anmerkung von Prof. Dr. Peter Reiff)
VVG §§ 19, 21, 22, 69 Abs. 1
* Für die Behauptung, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei als Agent des Versicherers tätig geworden und stehe daher „in dessen Lager“, ist der VN beweisbelastet. * Weiterlesen…

OLG München: Besondere Aufklärungspflicht bei Vermittlung einer Nettopolice in der Lebensversicherung

Vertriebsrecht
Versicherungsvertreter
Besondere Aufklärungspflicht des Versicherungsvertreters bei Vermittlung einer Nettopolice in der Lebensversicherung
VVG §§ 61, 169
* 1. Auf den Umstand, dass der Kunde bei der Nettopolice auch dann zur Zahlung der (vollen) Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird, muss der Versicherungsvertreter deutlich hinweisen. * Weiterlesen…

OLG Düsseldorf: Rückforderung einer Bestandspflegeprovision nach Kündigung des Agenturvertrags

Vertriebsrecht
Versicherungsvertreter
Rückforderung einer Bestandspflegeprovision nach Kündigung des Agenturvertrags
HGB §§ 87 a, 92 Abs. 4
1. Dem Versicherer, der einem für ihn gem. § 92 HGB tätigen Versicherungsvertreter für vertraglich konkret benannte Bestandspflegeleistungen vorschüssig eine Bestandspflegeprovision zahlt, steht gegenüber diesem ein zeitanteiliger (Provisions-)Rückforderungsanspruch zu, sofern der Vertreter infolge kündigungsbedingter Einstellung seiner Tätigkeit (auch) keine Bestandspflegeleistungen mehr vornimmt, weil es sich bei der Bestandspflegeprovision um ein Tätigkeitsentgelt und nicht um eine Vermittlungsvergütung handelt. Weiterlesen…