OLG Hamm: Nierenentfernung bei Achtjährigem – Klinikum haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung
Stellt sich während der Operation an der Niere eines achtjährigen Kindes heraus, dass der ursprünglich geplante Eingriff nicht durchführbar ist, kann eine neue Situation vorliegen, die eine neue Aufklärung der sorgeberechtigten Eltern über die zu verändernde Behandlung und ihre hierzu erteilte Einwilligung erfordert. Besteht in diesem Fall neben der Entfernung einer Niere grundsätzlich auch die Möglichkeit einer späteren nierenerhaltenden Operation, kann ein Aufklärungsdefizit vorliegen, wenn den Kindeseltern gegenüber die Nierenentfernung als einzig mögliche Behandlung dargestellt wird. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 7.12.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Essen abgeändert. Weiterlesen…