OLG Hamm: Nierenentfernung bei Achtjährigem – Klinikum haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung

Stellt sich während der Operation an der Niere eines achtjährigen Kindes heraus, dass der ursprünglich geplante Eingriff nicht durchführbar ist, kann eine neue Situation vorliegen, die eine neue Aufklärung der sorgeberechtigten Eltern über die zu verändernde Behandlung und ihre hierzu erteilte Einwilligung erfordert. Besteht in diesem Fall neben der Entfernung einer Niere grundsätzlich auch die Möglichkeit einer späteren nierenerhaltenden Operation, kann ein Aufklärungsdefizit vorliegen, wenn den Kindeseltern gegenüber die Nierenentfernung als einzig mögliche Behandlung dargestellt wird. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 7.12.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Essen abgeändert. Weiterlesen…

BGH: Verjährung von Ansprüchen aus Behandlungsfehlern und aus Aufklärungsversäumnissen

Haftungsrecht
Arzthaftung
Verjährung von Ansprüchen aus Behandlungsfehlern und aus Aufklärungsversäumnissen
BGB §§ 199, 203
* 1. Ansprüche aus Behandlungsfehlern können zu anderen Zeiten verjähren als solche aus Aufklärungsversäumnissen. *
* 2. Nach § 203 S. 1 BGB endet die Hemmung der Verjährung auch durch das Einschlafen der Verhandlungen. Das ist der Zeitpunkt, in dem spätestens eine Erklärung der jeweils anderen Seite – sei es des Gläubigers oder des Schuldners – zu erwarten gewesen wäre. *
BGH, Urteil vom 8. 11. 2016 (VI ZR 594/15, Koblenz)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 1004 abgedruckten Urteil des OLG Koblenz vom 23. 9. 2015 (5 U 403/15)]

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 165)