AG Frankfurt/M.: Hundebiss im Hotelzimmer

Das AG Frankfurt/M. hat entschieden, dass ein Hundebesitzer auch dann auf Schmerzensgeld haftet, wenn der Verletzte sich eigenständig in ein Hotelzimmer begibt, in dem sich der Hund aufhält.

Tatbestand:

Im konkreten Fall biss der Hund des Bekl., ein Irish-Bullterrier den Kl. in einem Hotelzimmer eines Frankfurter Hotels in die Hand. Der Kl. sollte bei dieser Begegnung an den Umgang mit dem Hund gewöhnt werden, den der Bekl. hielt, mit dem Ziel, dass der Kl. in Zukunft gemeinsam in der Wohnung mit dem Bekl. und dem Hund wohnen kann. Weiterlesen…