Lothar Jaeger, Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kennt das deutsche Recht für Hinterbliebene keinen gesetzlich geregelten Anspruch für eine immaterielle Entschädigung beim Tod oder bei schwerer Verletzung eines nahen Angehörigen. Der historische Gesetzgeber hat dem Anspruch auf Geldersatz bei immateriellen Schäden enge Grenzen gezogen. Er hat es als anstößig betrachtet, einen solchen Schaden in Geld aufwiegen zu lassen.
Dabei ist die Schutzbedürftigkeit immaterieller Güter heute allgemein anerkannt. Infolgedessen hat die entgegenstehende Auffassung von Anfang an Kritik erfahren, zumal ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei entgangener Nutzung des eigenen Pkw in voller Höhe gewährt und inzwischen als Grenzfall zum immateriellen Schadensersatz bezeichnet wird. Die deutsche Rechtsprechung trifft europaweit beim Ersatz von Kfz-Schäden die großzügigste Regelung, bei Schockschäden die restriktivste. Beim privaten Schadensersatz ist das deutsche Recht im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen eher geizig. Weiterlesen…