LG Nürnberg-Fürth: Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, die infolge fehlerhafter Querpositionierung eines Fahrzeugs entstanden sind

Die Kl. wollte ihren Pkw in der von der Bekl. betriebenen Waschanlage reinigen lassen. Die richtige Längsausrichtung wird in der Waschanlage durch Lichtzeichen angezeigt, im Hinblick auf die Querausrichtung gibt es weder akustische noch visuelle Hinweise. Die Kl. rangierte mehrfach, um ihr Fahrzeug in Querrichtung mittig zu positionieren. Die Waschanlage startete schließlich ohne einen Hinweis auf eine falsche Positionierung des Fahrzeugs. Die Klägerin und ihre Tochter verblieben während des Waschvorgangs zulässigerweise im Fahrzeug. Die Bürsten der Anlage kollidierten mit der linken Fahrzeugseite und beschädigten das Auto, weil dieses nicht in Querrichtung mittig positioniert war. Weiterlesen…

Bundesrat: Änderungsbedarf beim Regierungsentwurf über automatisiertes Fahren

Der Bundesrat hält eine grundlegende Überarbeitung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/11300) für erforderlich, mit dem die Grundlagen für das automatisierte Fahren geschaffen werden sollen. Weiterlesen…

Bundestag: Haftung beim automatisierten Fahren

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Anpassung der StVO an die Möglichkeiten des automatisierten Fahrens hat prinzipiell die Zustimmung von Experten gefunden. Allerdings warteten die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur mit einer Reihe von kritischen Anmerkungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/11300) auf. Weiterlesen…

BGH: Bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kfz an der Unfallstelle begründet keine Haftung für berührungslosen Unfall

Straßenverkehr
Halterhaftung
Bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kfz an der Unfallstelle begründet keine Haftung für berührungslosen Unfall
StVG § 7 Abs. 1
* Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kfz zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Festhaltung, Senat VersR 2010, 1614). *
BGH, Urteil vom 22. 11. 2016 (VI ZR 533/15, Hamm)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 311)

Rainer Wenker: Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und Kfz

Der Arbeitskreis IV des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2017 befasst sich mit der Sicherheit des Radverkehrs. Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland mehr als 2,5 Mio. Verkehrsunfälle, davon 305 659 mit Personenschäden. Bei immerhin 78 341 dieser Unfälle, also mehr als 25 %, wurden Fahrradfahrer verletzt. Davon erlitten 383 tödliche Verletzungen. Soweit ein Fehlverhalten des Radfahrers unfallursächlich war, beruhte dies besonders häufig auf einer falschen Benutzung der Straße. Weiterlesen…