Prof. Dr. Manfred Wandt: Anlasslose Auskunftsverlangen des Versicherers zur Überprüfung der Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Versicherungsfall

Der BGH hat entschieden, dass der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls, gestützt auf § 31 VVG, Auskunft vom VN auch zur Aufklärung darüber verlangen kann, ob der VN – gegebenenfalls Jahre zuvor – seine vorvertragliche Anzeigepflicht ordnungsgemäß erfüllt hat, und dass ein solches Auskunftsverlangen keine konkrete Verdachtslage für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung voraussetzt. Aufgrund der Begründung der Entscheidung bleiben Zweifel, ob es sachgerecht ist, § 31 VVG so weit auszulegen, auch wenn die Entscheidung des konkreten Einzelfalls im Ergebnis überzeugend erscheint.

(Der Aufsatz, zugleich eine Anmerkung zu dem Urteil des BGH vom 22.2.2017 [IV ZR 289/14] VersR 2017, 469, ist vollständig abgedr. in VersR 2017, 458)

Rezension: Versicherungsrecht

Versicherungsrecht, so sehen es viele, ist eine Art Geheimwissenschaft, die irgendwo abseits der Solidität des Zivilrechts mit seltsamem juristischem Zauber einen deutschen „Erinnerungsort“ erbaut hat. In der Tat: Dort tummeln sich Figuren, die gediegene Zivilisten schaudern lassen: Vertragsschlüsse ohne Einigung, rückwirkende Vertragsänderungsrechte, Schluchten zwischen formeller und materieller Rechtsinhaberschaft, verhaltensauffällige Verwalter von Verträgen und Risiken. Will man sich als Studierender, zu Beginn einer beruflichen Karriere bei einem Versicherer, anwaltlich oder richterlich diese verwunschenen Orte erschließen, gibt es kaum einen besseren Reiseführer als Manfred Wandts „Lehr-(im besten Sinne „Lern-)buch“ Versicherungsrecht. Weiterlesen…

Rezension: Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz – Band 1: §§ 1–99, VVG-InfoV

Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz
Band 1: §§ 1–99, VVG-InfoV

Von Theo Langheid und Manfred Wandt (Hrsg.)
(Verlag C. H. Beck, München, 2. Aufl. 2016, XXII + 1698 S., geb., ISBN: 978-3-406-67311-5, 339 Euro)
Seit der VVG-Reform 2008 sind mittlerweile acht Jahre vergangen, seit Erscheinen der Vorauflage dieses Bandes sechs Jahre. In der Zwischenzeit hat sich nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung mit zentralen Fragen des reformierten VVG befasst, sondern auch die Literatur, die erheblich umfangreicher und vielfältiger geworden ist. Nicht zuletzt wegen der Gesetzesänderungen im Bereich der Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers und des Widerrufsrechts des VN (§§ 6 bis 9 VVG) ist eine Neuauflage notwendig geworden. Weiterlesen…