Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren (Änderung des StVG) beschlossen. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen. Weiterlesen…

BGH zum Eintritt des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versetzung in den Ruhestand

Versicherungsvertragsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eintritt des Versicherungsfalls am letzten Tag des Monats bei Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats
BB-BUZ §§ 1, 2
* Wird ein versicherter Beamter „mit Ablauf“ eines Monats in den Ruhestand versetzt, so tritt der Versicherungsfall am letzten Tag dieses Monats ein, wenn nach den Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt, sobald der versicherte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. *
BGH, Urteil vom 16. 11. 2016 (IV ZR 356/15, Köln)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 453 abgedruckten Urteil des OLG Köln vom 26. 6. 2015 (20 U 13/15)]

(abgedr. in VersR 2017, 85)

Philipp Strasser, Die Deckung von Schäden aus Kartellgeldbußen in der D&O-Versicherung

Der Strafen- und Bußenausschluss stellt neben dem praktisch bedeutsamsten Wissentlichkeitsausschluss einen weiteren typischen Ausschlussgrund in der klassischen D&O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Kartellrechtliche Verbandsgeldbußen entfalten – allein schon aufgrund ihrer schieren Höhe – gegenüber Unternehmen wie deren Organen ein spürbares Risikopotenzial. Es ist ein natürlicher Impuls, sich dieser Haftungsgefahr zu entledigen und den möglichen Unbill auf einen finanzstarken Versicherer abzuladen. Der folgende Beitrag untersucht, ob dieses praktische Bedürfnis nach Absicherung in der klassischen D&O-Versicherung abgedeckt werden kann.

Der Beitrag von Philipp Strasser fokussiert sich auf die österreichische Rechtslage, grenzt diese zur deutschen Rechtsordnung ab und berücksichtigt, wo verwertbar, die Ergebnisse deutscher Literatur und Judikatur, soweit dies für die österreichspezifischen Überlegungen fruchtbar scheint – ein strenger Rechtsvergleich wird nicht angestrebt.

(abgedr. in VersR 2017, 65)

EuG: EZB haftet gegenüber Geschäftsbanken nicht für Schäden wegen griechischer Schuldtitel

Die EZB ist nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der den Geschäftsbanken, die griechische Schuldtitel halten, im Jahr 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden entstanden sein soll. Die EZB hat nämlich bei der Durchführung ihres Programms zum Tausch griechischer Schuldtitel nicht rechtswidrig gehandelt.

Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Stadt Baden-Baden haftet für Einsatz umweltschädlichen Löschschaums durch Feuerwehr

Die Kl., eine im Stadtgebiet Baden-Baden ansässige Firma, nimmt die Stadt Baden-Baden auf Schadensersatz wegen eines Feuerwehreinsatzes im Februar 2010 in Anspruch. Bei einem Brand auf dem Firmengelände der Klägerin ordnete der den Brandeinsatz leitende Kommandant der Berufsfeuerwehr der Stadt Baden-Baden den Einsatz von Perfluoroctansulfat(PFOS)-haltigem Löschschaum an, um insbesondere ein Übergreifen des Brandes auf das Nachbargebäude zu verhindern.