OLG Karlsruhe: Glockengeläut muss nicht eingeschränkt werden

Im Ortsteil Maleck der Stadt Emmendingen hat das Glockengeläut der Gemeinde eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition. Werktags schlägt die Glocke um 11.00 Uhr und um 19.00 Uhr. Zudem wird einmal im Monat sonntags und an Weihnachten nachmittags zum Gottesdienst geläutet.

Als Ersatz für eine Glocke auf dem früheren Rathaus des Dorfs Maleck errichtete die Stadt Emmendingen nach einer Baugenehmigung vom November 2014 auf dem Grundstück des Gemeindehauses des Ortsteils Maleck einen freistehenden, offenen Glockenturm. Die Kl. sind Eigentümer eines unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücks und haben mit ihrer vor dem LG Freiburg erhobenen Klage von der bekl. Stadt Emmendingen verlangt, die Lautstärke des Glockengeläuts so zu reduzieren, dass dem Grundstück der Kläger Geräusche von nicht mehr als 60 dB (A), bezogen auf den allgemein gültigen Beurteilungspegel, zugeführt werden. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Münzgeldklausel in AGB einer Bank unwirksam

Der u.a. für das Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Klausel

„BARTRANSAKTION

Bareinzahlung für Münzgeld 7,50Euro.“

im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen ist. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Facebook darf als „Hassrede“ eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren

Der Antragsteller ist Nutzer der Interplattform Facebook. Er kommentierte in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen u.a. Postings von Politikern und Medien mit dem Satz: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“. Bis zum 28.5.2018 blieb dieser Satz von Facebook unbeanstandet. In der Nacht zum 29.5.2018 löschte Facebook diesen Beitrag, weil er gegen ihre Gemeinschaftsstandards verstoße, insbesondere gegen ihre Standards hinsichtlich „Hassrede“. Darüber hinaus sperrte Facebook den Antragsteller für dreißig Tage von allen Aktivitäten. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Kündigungsklausel in Bausparverträgen unwirksam

Der u.a. für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) einer Bausparkasse enthaltene Klausel

„Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöhung maßgeblich. Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die Bausparkasse wird dem Bausparer hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln.“

im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen ist. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Kirchturmbeleuchtung muss nicht abgeschaltet werden

Seit Dezember 2015 wird der Kirchturm der Stadtkirche Tauberbischofsheim ab Einsetzen der Dämmerung bis zum Anbruch des Tageslichts mit LED-Scheinwerfern angestrahlt. Außerdem ist die obere Balustrade des Turms mit umlaufenden LED-Leuchtleisten ausgestattet. Die Beleuchtung führt zu einem Lichteinfall in die Eigentumswohnung der Kl. Die Kl. will eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen. Sie macht geltend, ihre Schlaf- und Ruheräume würden mit der mehrfachen Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht ausgeleuchtet. Zudem sei die Lichtfarbe Kaltweiß besonders störend. Weiterlesen…