OLG Karlsruhe: Glockengeläut muss nicht eingeschränkt werden
Im Ortsteil Maleck der Stadt Emmendingen hat das Glockengeläut der Gemeinde eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition. Werktags schlägt die Glocke um 11.00 Uhr und um 19.00 Uhr. Zudem wird einmal im Monat sonntags und an Weihnachten nachmittags zum Gottesdienst geläutet.
Als Ersatz für eine Glocke auf dem früheren Rathaus des Dorfs Maleck errichtete die Stadt Emmendingen nach einer Baugenehmigung vom November 2014 auf dem Grundstück des Gemeindehauses des Ortsteils Maleck einen freistehenden, offenen Glockenturm. Die Kl. sind Eigentümer eines unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücks und haben mit ihrer vor dem LG Freiburg erhobenen Klage von der bekl. Stadt Emmendingen verlangt, die Lautstärke des Glockengeläuts so zu reduzieren, dass dem Grundstück der Kläger Geräusche von nicht mehr als 60 dB (A), bezogen auf den allgemein gültigen Beurteilungspegel, zugeführt werden. Weiterlesen…