OLG Karlsruhe: Glockengeläut muss nicht eingeschränkt werden

Im Ortsteil Maleck der Stadt Emmendingen hat das Glockengeläut der Gemeinde eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition. Werktags schlägt die Glocke um 11.00 Uhr und um 19.00 Uhr. Zudem wird einmal im Monat sonntags und an Weihnachten nachmittags zum Gottesdienst geläutet.

Als Ersatz für eine Glocke auf dem früheren Rathaus des Dorfs Maleck errichtete die Stadt Emmendingen nach einer Baugenehmigung vom November 2014 auf dem Grundstück des Gemeindehauses des Ortsteils Maleck einen freistehenden, offenen Glockenturm. Die Kl. sind Eigentümer eines unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücks und haben mit ihrer vor dem LG Freiburg erhobenen Klage von der bekl. Stadt Emmendingen verlangt, die Lautstärke des Glockengeläuts so zu reduzieren, dass dem Grundstück der Kläger Geräusche von nicht mehr als 60 dB (A), bezogen auf den allgemein gültigen Beurteilungspegel, zugeführt werden. Weiterlesen…

OLG Stuttgart: Unzulässigkeit einer an den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anknüpfenden Kündigungsklausel in Allgemeinen Bausparbedingungen

Der 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat in einem Berufungsurteil über die Zulässigkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Landesbausparkasse Südwest entschieden.

Die bekl. Bausparkasse verwandte in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen folgende Klausel:

„Die Bausparkasse ist berechtigt, einen Bausparvertrag vor Auszahlung des Bauspardarlehens zu kündigen, wenn

b) seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag abgeschlossen wurde, mindestens 15 Jahre vergangen sind und die Bausparkasse dem Bausparer mindestens 6 Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitgeteilt hat.“

Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. griff diese im Weg einer Verbandsklage an und rügte, die Klausel sei unwirksam; u.a. benachteilige sie den Verbraucher unangemessen, indem sie von einem gesetzlichen Leitbild abweiche. Sie dürfe daher nicht verwendet werden. Weiterlesen…

BGH: Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

Der III. Zivilsenat des BGH hat sich mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe gem. § 14 S. 1 SGB I zu stellen sind, wenn bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) ein dringender rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf erkennbar ist. Weiterlesen…

Prof. Dr. Robert Koch, Verteilung des Haftpflichtversicherungs-/Regressrisikos bei Kfz-Unfällen während der Fahrzeugführung im Autopilot-Modus gem. § 1 a Abs. 2 StVG

Durch das am 21.6.2017 in Kraft getretene 8. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will der Gesetzgeber die Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen. Zu diesem Zweck ist das StVG durch Vorschriften ergänzt worden, die den Betrieb eines Kfz im Autopilot-Modus mittels hoch-/vollautomatisierter Fahrfunktionen und u.a. die Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung solcher Funktionen betreffen.

Kfz mit hoch-/vollautomatisierter Fahrfunktionen müssen gem. § 1 a Abs. 2 S. 1 StVG über eine technische Ausrüstung verfügen, die zur Bewältigung der Fahraufgabe (einschließlich Längs- und Querführung) nach Aktivierung durch den Fahrzeugführer die Fahraufgabe übernehmen kann, jederzeit durch den Fahrzeugführer manuell übersteuerbar oder deaktivierbar ist und dem Fahrzeugführer mit ausreichender Zeitreserve anzeigt, dass er die Fahrzeugsteuerung wieder eigenhändig übernehmen muss. § 1 a Abs. 4 StVG stellt klar, dass Fahrzeugführer auch derjenige ist, der den Autopilot aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet, selbst wenn er im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Funktion das Fahrzeug nicht eigenhändig steuert. Weiterlesen…