OLG Stuttgart: Schmerzensgeld beim Vergessen einer OP-Nadel im Bauchraum der Patientin
Der 1. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat in einem Arzthaftungsprozess die Beklagte als Trägerin eines Bundeswehrkrankenhauses zu Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und Schadensersatz u.a. wegen noch nicht vorhersehbarer Schäden verurteilt.
Die heute 30-jährige Klägerin unterzog sich im März 2014 einer urologischen Operation in dem Krankenhaus der Beklagten, bei der eine 1,9 cm lange Nadel im Körper zurückgeblieben war. Dies wurde bei einem CT im April 2014 festgestellt und die Patientin darüber rund zwei Monate nach der Operation informiert. Seither muss sie sich zur Kontrolle des Verbleibs der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen und befürchtet Folgeschäden sowie gegebenenfalls eine weitere Operation zur Entfernung der Nadel. Weiterlesen…