OLG Stuttgart: Erfolgshonorar für Versicherungsberater bei Tarifwechsel in der Krankenversicherung nur bei Wechsel in vorgeschlagenen Tarif

Vertriebsrecht
Versicherungsberater
Erfolgshonorar für Versicherungsberater bei Tarifwechsel in der Krankenversicherung nur bei Wechsel in vorgeschlagenen Tarif
VVG §§ 59, 204; GewO a. F. § 34e Abs. 1; RDGEG § 4 Abs. 1 S. 1
* 1. Wer die Erlaubnis als Versicherungsberater besitzt, darf sich für die Beratung von VN zum Tarifwechsel innerhalb eines bestehenden Krankenversicherungsvertrags ein Erfolgshonorar versprechen lassen. *
* 2. Lässt sich ein Versicherungsberater durch AGB ein Erfolgshonorar für den Fall versprechen, dass der VN in einen vom Versicherungsberater vorgeschlagenen Tarif wechselt, so ist das Honorar nicht verdient, wenn der VN in einen anderen Tarif wechselt, welcher ihm nicht vom Versicherungsberater vorgeschlagen worden war. *
OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2018 (3 U 63/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 875)

Prof. Dr. Bernhard Hohlbein: Das Änderungsrisiko – Rück- und Ausblick auf eine haftpflichtrechtliche Zeitmessung

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen denken beim Thema Änderungsrisiko zunächst an Katastrophen-, Irrtums- und Schwankungsrisiken. Zunehmend spielt aber auch das Monitoring des Rechtsänderungsrisikos, heute eine Compliance-Funktion, eine Rolle (Art. 46 Abs. 2 S. 2 Solva-II-Richtlinie). In dem Beitrag soll es daher um haftpflichtrechtliche Entwicklungen gehen. Prozessuale und materiellrechtliche Entwicklungen sowie eine sich ändernde öffentliche Wahrnehmung können einen Trend erkennen lassen, der einen – sicher anfechtbaren – thesenartigen Ausblick rechtfertigen mag.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 845)

Reiseversicherer zahlen nur eingeschränkt bei Tschernobyl-Besuch

Reisezeit gleich Urlaubszeit: Während sich das Gros der Urlauber in den kommenden Wochen am Strand oder in den Bergen von den Alltagsstrapazen erholt, nutzen manch hartgesottene Urlauber die freien Tage für einen ganz besonderen Abenteuerurlaub. Aktuelles Beispiel: Ein Trip ins atomverseuchte Tschernobyl. Die Reiseversicherer warnen indes: Langzeiteffekte seien nicht versichert.

Lesen Sie hier die aktuelle Meldung aus der VW-Redaktion.

OLG Köln: Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

Mensch gegen Maschine

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt dies im entschiedenen Einzelfall jedoch nicht. Dies hat der 6. Zivilsenat des OLG Köln anlässlich eines tragischen Unfallgeschehens entschieden. Weiterlesen…