Müller, Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Der Ruf nach dem Gesetzgeber wird besonders nach spektakulären Unfällen mit zahlreichen Todesopfern laut, indem die Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für die Angehörigen erhoben wird. Das ist insofern bemerkenswert, weil der Verlust eines nahestehenden Menschen – auch wenn er massenhaft auftritt – eigentlich nur im Einzelfall schweres Leid bereiten kann. Andererseits beeindruckt bei der Darstellung in den Medien gerade die Vielzahl der Opfer und lenkt damit die Aufmerksamkeit stärker auf die Hinterbliebenen und ihr Verlangen nach Entschädigung als bei einem einzelnen Todesfall. Weiterlesen…

BGH: Wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden

Haftungsrecht
Schmerzensgeld
Wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden
BGB § 253
* Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a. F.) können alle Umstände des Falls berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden. *
BGH, Beschluss vom 16. 9. 2016 (VGS 1/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 180)

LSG Mainz: Die Regelungen über ein Teilruhen von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen gleichzeitigen Bezugs einer Entschädigung als Mitglied des Europäischen Parlaments sind mit dem GG vereinbar

Der zuständige Rentenversicherungsträger ist zu Recht von einem Ruhen der Regelaltersrente des Kl. entsprechend der in seinem Fall maßgeblichen Rechtslage von 80 % während des Bezugs einer Entschädigung als Mitglied des Europäischen Parlaments ausgegangen.

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