OLG Hamm: Ungewollt schwanger – Gynäkologe haftet nicht

Ein niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert (AMH-Wert) bewahrt eine über 40 Jahre alte Frau nicht vor einer Schwangerschaft. Weist ein Gynäkologe die Frau auf die begrenzte Aussagekraft des AMH-Werts hin und unterlässt die Frau nach Bekanntwerden eines AMH-Werts von weniger als 0,1 die weitere Empfängnisverhütung, haftet der Gynäkologe nicht für eine spätere – ungewollte – Schwangerschaft der Frau. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld bestätigt. Weiterlesen…

OLG Hamm: 400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind – Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG

Kommt ein Kind mit einer schweren Hirnschädigung zur Welt, nachdem ein Gynäkologe mit einem pathologischem CTG behandlungsfehlerhaft umgegangen ist, sodass das Kind mit einer Verzögerung von 45 min entbunden wurde, kann dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 19.3.2018 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster vom 12.3.2015 (111 O 165/11) abgeändert.

Tatbestand:

Der Kl. aus dem westlichen Münsterland kam im November 2008 aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren dauerhaften körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Hierfür nimmt er den Bekl., einen im westlichen Münsterland niedergelassenen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, auf Schadensersatz in Anspruch. Weiterlesen…