OLG Nürnberg: Besucher können im Schwimmbad keine „Rundum“-Kontrolle erwarten

Der 4. Zivilsenat des OLG Nürnberg hat die Berufung eines Kl. zurückgewiesen, welcher nach einem Unfall, den er nach seinem Vortrag im Sprungbecken des W.-Bads durch das Verhalten eines Springers erlitten hatte, Schadensersatz von der Stadt Nürnberg verlangte. Von der Bekl. könne nicht verlangt werden, dass diese jeden einzelnen Springer ständig beaufsichtige und jeden einzelnen Sprung gesondert freigebe. Weiterlesen…

OLG Stuttgart: Urteil in einem Zivilrechtsstreit wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls im Mineralfreibad Bad Wimpfen

Der 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart in einem Zivilrechtsstreit wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls im Mineralfreibad Bad Wimpfen das erstinstanzliche Urteil des LG Heilbronn teilweise abgeändert.

Der Senat geht ebenso wie die Vorinstanz von der Haftung des Betreibers des Freibades und des ebenfalls bekl. zum Unfallzeitpunkt vor Ort tätigen und für die Aufsicht im Bereich des Sprungbeckens zuständigen Bademeisters aus. Beide haben – so der Senat in seinem Urteil – die sie treffende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Senat reduzierte allerdings die Haftung um 25% wegen eines Mitverschuldens des tödlich verunglückten Badegastes. Weiterlesen…