OLG Koblenz: Verlust des Kaskoversicherungsschutzes bei Verlassen der Unfallstelle?
Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden und dies zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss. Hierauf hat der 12. Zivilsenat des OLG Koblenz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hingewiesen. Weiterlesen…