BGH: Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

Der V. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.

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BGH: Zum Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19

Der u.a. für Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat über Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises nach Rücktritt von Pauschalreiseverträgen wegen Covid 19 entschieden.

In den drei Verfahren nimmt die jeweilige Klagepartei die jeweilige Bekl. auf Erstattung der Anzahlung für eine Pauschalreise in Anspruch, nachdem sie vor Antritt der Reise wegen der Covid-19-Pandemie von dem Vertrag zurückgetreten ist. Weiterlesen…

BGH: Vorlage an den EuGH zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19

Der u.a. für Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat dem EuGH eine Frage zur Auslegung der Pauschalreise-Richtlinie vorgelegt. Der Kl. buchte bei der Bekl. im Januar 2020 eine Reise nach Japan im Zeitraum vom 3.–12.4.2020 zu einem Gesamtpreis von 6.148 €. In Japan waren Anfang Februar Schutzmasken im gesamten Land ausverkauft. Ende Februar schlossen die großen Vergnügungsparks, sportliche Großveranstaltungen fanden nicht mehr oder nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am 26.2.2020 beschloss die japanische Regierung, für die kommenden Wochen sämtliche Großveranstaltungen komplett abzusagen. Einen Tag später wurde beschlossen, sämtliche Schulen bis mindestens Anfang April zu schließen.

Der Kl. trat am 1.3.2020 von der Reise zurück. Die Bekl. berechnete Stornokosten i.H.v. insgesamt 1.537 € (25 % des Reisepreises), die der Kl. bezahlte. Am 26.3.2020 erging für Japan ein Einreiseverbot. Der Kl. verlangte daraufhin die Rückzahlung des bereits geleisteten Betrags. Das AG hat die Bekl. antragsgemäß zur Rückzahlung von 1.537 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 255,85 € verurteilt. Auf die Berufung der Bekl. hat das LG den zu zahlenden Betrag auf 14,50 € zuzüglich vorgerichtlicher Kosten i.H.v. 83,54 € reduziert und die weitergehende Klage abgewiesen.

Mit seiner vom LG zugelassenen Revision verfolgt der Kl. seinen Rückzahlungsanspruch in voller Höhe weiter. Weiterlesen…

BGH: Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MBKK 2009 für die Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung in § 8b Abs. 1 MBKK 2009 (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung; im Folgenden: MBKK) in Verbindung mit den Tarifbedingungen des Versicherers enthalten ist. Dies betrifft Beitragserhöhungen, bei denen der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung über dem tariflich festgelegten Prozentsatz von 5 % ergeben hat, der gesetzliche Schwellenwert von 10 % aber nicht überschritten wird. Weiterlesen…

Lehrgang Law and Economy on Insurance Business (LEIB) an der University of Salzburg Business School

Der Senat der Paris Lodron Universität in Salzburg hat im März 2022 einen neuen Universitätslehrgang genehmigt, der erstmalig eine postgraduelle Parallelausbildung von Versicherungsökonomen und -juristen ermöglicht. Der Lehrgang Law and Economy on Insurance Business (LEIB) schließt eine Lücke in der herkömmlichen Ausbildung von Juristen und Ökonomen. Um ein Unternehmen erfolgreich leiten zu können und eine markgerechte Strategie zu verfolgen, muss der Ökonom die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und der Jurist die wirtschaftlichen Konsequenzen aller sich bietender Handlungsalternativen. Der Jurist muss also die ökonomischen Folgen bestimmter Maßnahmen abschätzen können und der Betriebswirt muss die regulatorischen Grenzen des Versicherungsbetriebs kennen, aber auch die Gestaltungsspielräume, die der Rechtsrahmen bietet. Die Generierung neuer Produkte ist an vertragsrechtliche Vorgaben gebunden – etwa die halbzwingenden Normen des Versicherungsvertragsrechts oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – und nur die Kenntnis der Grenzen aufsichtlicher Vorgaben ermöglicht die vollständige Nutzung des dadurch vorgegebenen Handlungsspielraums. Weiterlesen…