BGH: Beseitigungsanspruch einer Verbraucherzentrale gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB

Haftungsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beseitigungsanspruch einer Verbraucherzentrale gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB

UKlaG §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 5; UWG §§ 3 Abs. 1, 3 a, 8 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2

* 1. Die Bestimmung des § 1 UKlaG gewährt den gem. § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB keinen Beseitigungsanspruch. Da die Vorschriften über die Kontrolle unwirksamer AGB gem. § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar sind, kann sich ein Beseitigungsanspruch für eine Verbraucherzentrale als qualifizierte Einrichtung i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG jedoch aus § 3 a UWG i. V. m. § 8 Abs. 1 S. 1 UWG ergeben. * Weiterlesen…

BGH: Unwirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung

Haftungsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unwirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung

BGB §§ 126, 127, 307; BGB a. F. § 309 Nr. 13

Bei einer reinen Online-Partnervermittlung, die ausschließlich über digitale Kommunikation geführt wird und auch ohne Erklärungen in Schriftform vereinbart worden ist, widerspricht es den schutzwürdigen Interessen des Kunden, wenn die Kündigung nach den AGB nur in Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) erfolgen kann. Weiterlesen…

BGH: „Schlemmerblock“ – Vertragsstrafe für Gastwirt?

Der VII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass in AGB des Herausgebers des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“ eine Vertragsstrafe von 2500 Euro für jeden vorsätzlichen Vertragsverstoß des Gastwirts nicht wirksam vereinbart werden kann.

Sachverhalt:

Die Kl. ist Herausgeberin des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“. Sie bietet Gastwirten aus der Region an, darin zweiseitige Anzeigen zu veröffentlichen. Die Gastwirte verpflichten sich im Gegenzug dazu, den Erwerbern eines „Schlemmerblocks“ bei Vorlage der mit den Anzeigen verbundenen Gutscheine und Abnahme von zwei Hauptgerichten das günstigere Hauptgericht kostenlos zu gewähren. Weiterlesen…

AG München: Reiserücktritt wegen Niereninsuffizienz

Eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen, wonach keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen festgeschrieben wird, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist unwirksam. Das hat das AG München entschieden. Weiterlesen…