Prof. Dr. Michael Gruber und Dr. Julia Baier, Vergütungen nach der IDD

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive [IDD]) enthält anders als ihre Vorgängerin, die Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive [IMD]), auch Normen zur Vergütung des Vertreibers. Das ist zum einen deshalb von Bedeutung, weil der Anwendungsbereich der IDD erheblich erweitert wurde: War von der IMD bislang nur die Versicherungsvermittlung betroffen, regelt die IDD nunmehr den gesamten Versicherungsvertrieb. Dazu gehört auch der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen. Weiterlesen…

Dr. Maximilian Teichler: Insurance Distribution Directive – ein erster Überblick über die zu erwartenden Änderungen

Bis Ende Februar 2018 muss die Insurance Distribution Directive (IDD) in nationales Recht umgesetzt sein. Erfolgt die Umsetzung nicht oder nicht rechtzeitig, kann es zu Verwerfungen zwischen den nationalen Rechten und dem europäischen Recht kommen – was gerade bei den sehr prinzipiellen Veränderungen durch die IDD zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten führen dürfte. Nicht nur deshalb scheint die Ministerialbürokratie bemüht, die Umsetzung rechtzeitig zu gewährleisten. Das aber hieße wegen der im Herbst 2017 anstehenden Bundestagswahlen eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode, also bis zum Sommer 2017. Ein so ehrgeiziger Zeitplan ist nur vorstellbar, wenn man „eins zu eins“ umsetzt. Es gibt also eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass die IDD ihren Weg „direkt“ in die entsprechenden Gesetze findet und weder mögliche Verschärfungen durch den nationalen Gesetzgeber noch vielleicht andere, wünschenswerte Anpassungen vorgenommen werden. Weiterlesen…