Goretzky/Müller, Das aufsichtsrechtliche Pendel zwischen Gesetz und finanzpolitischen Vorgaben
Anmerkungen zum Merkblattentwurf der BaFin zu wohlverhaltensaufsichtlichen
Aspekten bei kapitalbildenden Versicherungen vom 31.10.2022
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Anmerkungen zum Merkblattentwurf der BaFin zu wohlverhaltensaufsichtlichen
Aspekten bei kapitalbildenden Versicherungen vom 31.10.2022
Die 7. Kammer des VG Frankfurt/M. hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2020 mit heute zugestellten Urteilsgründen die Klage eines Versicherungsmaklerunternehmens gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit dem Provisionsabgabeverbot abgelehnt. Weiterlesen…
Herr Dirk Harms erwarb für sich selbst und seine Familie auf der Website opodo.de Flugtickets für einen Flug mit Vueling Airlines von Hamburg (Deutschland) nach Faro (Portugal). Nachdem der Flug annulliert worden war, verlangte Familie Harms von Vueling Airlines die Erstattung des beim Kauf der Flugtickets an Opodo gezahlten Preises von 1108,88 Euro. Vueling Airlines war zur Erstattung des Betrags, den sie von Opodo erhalten hatte (1031,88 Euro), bereit. Sie lehnte es aber ab, auch den Restbetrag von 77 Euro zu erstatten, den Opodo als Provision erhalten hatte. Weiterlesen…
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Versicherungsvertriebs (18/11627) hat bei Verbandsvertretern und Verbraucherschützern unterschiedliche Bewertungen gefunden. Umstritten war am Mittwoch in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses insbesondere die vorgesehene strikte Trennung der Vergütungsformen von Versicherungsmaklern und -vermittlern auf der einen sowie Versicherungsberatern auf der anderen Seite. Dem Entwurf zufolge sollen Makler und Vermittler ihr Einkommen ausschließlich aus Provisionen der Anbieter beziehen. Die Betroffenen sehen darin eine unzulässige Einschränkung ihrer Berufsfreiheit und eine Existenzbedrohung. Weiterlesen…
Die gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsvertrieb sollen erneuert werden und zugleich soll europäisches Recht umgesetzt werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) sieht vor, dass Versicherungsvermittler ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Honorare anzunehmen wird Versicherungsvermittlern verboten. „Damit soll eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gewährleistet werden“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern wird außerdem eine regelmäßige jährliche Weiterbildung in einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Weiterlesen…
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