OLG München: Besondere Aufklärungspflicht bei Vermittlung einer Nettopolice in der Lebensversicherung
Vertriebsrecht
Versicherungsvertreter
Besondere Aufklärungspflicht des Versicherungsvertreters bei Vermittlung einer Nettopolice in der Lebensversicherung
VVG §§ 61, 169
* 1. Auf den Umstand, dass der Kunde bei der Nettopolice auch dann zur Zahlung der (vollen) Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird, muss der Versicherungsvertreter deutlich hinweisen. * Weiterlesen…