In the Bubble – Wie die Rechtssprache gegendert wird

Wenn man/frau die Ureinwohner Nord-Amerikas früher beim Namen nennen wollte, sagte man/frau einfach „die Indianer“. Das geht nicht mehr, weil der Kindheitstraum, Indianerhäuptling zu werden, als unzulässige identitäre Aneignung bewertet wird. Und die oberste Sprachautorität des Landes, der Autofabrikant AUDI, hat dekretiert, dass in internen Anschreiben nur noch die „Lieben Audianer_innen“ zu adressieren sind. Man hat lange diskutiert, ob man/frau nicht Audianer*innen oder Audianer*Innen sagen könne, aber das schien nicht inklusiv genug, weil sich „Diverse“ in dem sog. Gendersternchen nicht hinreichend repräsentiert finden würden. Der Unterstrich _ soll das Problem lösen.  Man sollte meinen, AUDI hätte besseres zu tun, zum Beispiel den Austausch illegaler Diesel-Abschaltvorrichtungen.

Man könnte über solchen Kindereien einfach zu Tagesordnung übergehen, aber dann gäbe es diesen Blog nicht und es könnte nicht auf weitere Fortschritte bei der korrekten Sprachentwicklung hingewiesen werden: waren bislang die spätestens seit dem Brexit ungeliebten Briten führend in gendergerechter Sprache (Herstory statt History, chestfeeding statt breastfeeding; People who menstruate statt Women; Birthing Parent statt Mother [und Father? Richtig: Nonbirthing Parent] &c. &c. &c.), schwappt derlei zunehmend über den Kanal auf das Festland. Die Franzosen haben vorsichtig angefangen: Louis XIV hieß im Musée Carnavalet fortan Louis 14. Das zielte angeblich auf die der römischen Ziffern unkundigen Amerikaner. Aber Hollywood konterte und verwies auf Rocky II, III, IV. Bei uns hingegen hat inzwischen jede öffentlich-rechtliche Nachrichtensprecherin bis zum Umfallen das unfallfreie Aussprechen von Wortmonstern wie Forscher*Innen geübt, ein Höhepunkt war zweifellos die „Kulturzeit“-Dame, die von den „Goldene Bär*Innen-Gewinner*Innen“ sprach. Weiterlesen…

Subsidiarität und Attachment Point

Kann der Grundlayer die Eintrittspflicht des Exzedenten durch Deckungsverweigerung „triggern“?

In der Industrieversicherung werden große Risiken durch aufeinander aufbauende Mitversicherungen gedeckt, was zu einer Doppelmatrix von horizontaler und vertikaler Mitversicherung führt. Geringere Kapazitäten führen zu vermehrter Risikodiversifikation und mithin zu mehr Mitversicherung. Ob das auch zu größeren Problemen bei der horizontalen und vertikalen Interaktion der beteiligten Risikoträger und bei der Abwicklung von Schäden führt, bleibt abzuwarten. Stand hier bislang im Fokus, ob die zuunterst vereinbarte Versicherungssumme neben dem Schaden auch durch Kosten und/oder Zinsen verbraucht werden kann, könnte der sog. Attachement Point nach einem obiter dictum des OLG Düsseldorf (VersR 2020, 683) auch dadurch erreicht werden, dass die primäre Eintrittspflicht des Grundlayers (oder eines vorangehenden Layers) dergestalt abbedungen wird, dass die Subsidiarität des jeweils nachfolgenden Exzedenten hinter der Eintrittspflicht des Primärversicherers entfällt. Weiterlesen…

Schon wieder – Erneute Überraschungen zur D&O-Versicherung

Die legendären Krimis von Wolf Haas rund um den etwas eigenwilligen Kommissar Simon Brenner beginnen gelegentlich mit den Worten: Jetzt ist schon wieder was passiert. Das gilt leider auch für die Rechtsprechung des OLG Frankfurt im Zusammenhang mit Fragen der D&O-Versicherung. Zuletzt hatte der dortige Versicherungssenat die Möglichkeit einer rechtskräftigen Feststellung einer wissentlichen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung mit dem Argument verneint, dass die zu fällende Entscheidung die erforderliche Rechtskraft voraussetzen würde, diese aber zum entscheidenden Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nie schon vorliegen könne (Urt. v. 17.3.2021 – 7 U 33/19, VersR 2021, 1355 = BeckRS 2021, 21475; dazu unser VersR BLOG vom 1.10.2021). Das würde in abstruser Konsequenz bedeuten, dass der D&O-Versicherer immer auf den Abwehrkosten sitzen bliebe, weil es nie zu einer rechtskräftigen Feststellung von Vorsatz oder wissentlicher Pflichtverletzung kommen könnte. Da fragt der Beobachter sich: kann es noch schlimmer kommen? Die Frage stellen heißt, sie zu bejahen: ja, es kann. Weiterlesen…

Nie mehr Leistungsfreiheit für wissentliche Pflichtverletzungen?

Ein bemerkenswertes Urteil zur D&O-Versicherung

Nach einem (immer noch) druckfrischen Urteil des OLG Frankfurt (Urt. v. 17.3.2021 – 7 U 33/19, VersR 2021, 1355 = BeckRS 2021, 21475) kann sich ein D&O-Versicherer nicht auf die Klausel berufen, nach der er bei streitiger Wissentlichkeit der Pflichtverletzung vorläufig Deckung gewährt und nach „rechtskräftiger“ Feststellung der Wissentlichkeit zur Rückforderung der bereits erbrachten Abwehrleistungen berechtigt sein soll. Der Versicherungssenat des OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Feststellung der Wissentlichkeit im Haftungsverfahren trotz des Grundsatzes der Bindungswirkung, der das Trennungsprinzip zwischen Haftungs- und Deckungsverfahren seit alters her ergänzt, nicht maßgeblich sein soll. Aber auch im Deckungsverfahren könne das Erfordernis der „rechtskräftigen“ Feststellung einer wissentlichen Pflichtverletzung nicht erfüllt werden. Denn zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Gericht könne die Rechtskraft der erst noch zu fällenden Entscheidung niemals eingetreten sein. Das heißt: so sehr auch Vorsatz oder Wissentlichkeit in Bezug auf die den Schadensersatz auslösenden Pflichtverletzung zu bejahen sein werden, das zuständige Gericht wird zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nie deren Vorliegen in Rechtskraft feststellen können. Weiterlesen…

Kafkaesk – Solvency II, der Green Deal und die UN Sustainable Development Goals

Das oberste Ziel von Solvency II war bislang die effizientest mögliche Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen zum Schutz der Versicherten und ihrer Ansprüche. Seine drei Säulen (Finanzausstattung, Risikomanagement und Berichtswesen) sollen das sicherstellen. Nun aber gesellt sich zu diesen ordnungspolitischen Vorgaben eine virtuelle Säule IV: ein rechtspolitisches Diktat zum Kampf gegen den Klimawandel. Was auf den ersten Blick wie eine dystopische Phantasie wirkt, ist teilweise schon Wirklichkeit. Weiterlesen…