Prof. Dr. Manfred Werber: Die Adressaten der IDD im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie und neue Pflichten

Rund zehn Jahre nach der – in Deutschland mit erheblicher Verspätung erfolgten – Umsetzung der Vermittlerrichtlinie ist eine neue Richtlinie über Versicherungsvertrieb in das deutsche Recht zu übertragen. Zwar müsste deren Umsetzung (erst) bis zum 23.2.2018 erfolgen, jedoch hat sich die Bundesregierung diesmal eine zügige Erledigung vorgenommen. Vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium wurde schon im November 2016 ein Referentenentwurf  vorgelegt, der – mit einigen Veränderungen gegenüber seiner ursprünglichen Fassung – am 18. 1. 2017 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Hiernach dürfte das Gesetzesvorhaben schon gegen Mitte des Jahres 2017 abschließend behandelt werden.

In einem aktuellen Aufsatz beleuchtet Prof. Dr. Manfred Werber im Abgleich mit der IMD grundlegende Strukturen der neuen Richtlinie, Weiterlesen…

Beenken, Versicherungsvertrieb – Absatz von Versicherungen durch Versicherer und Vermittler in Theorie und Praxis

Der Versicherungsvertrieb sieht sich zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. Die europäische Regulierung erschwert den Marktzugang zur selbstständigen Vermittlung als Vertreter oder Makler und verändert deren Berufsausübung. Der Ruf des Vertriebs leidet unter Skandalen, den Folgen einer jahrzehntelangen unreflektierten Wachstumspolitik oder dem pauschalen Vorwurf zu hoher Kosten. Die demografische Entwicklung führt zu einer Überalterung und erheblichen Nachwuchssorgen.
Das Buch „Versicherungsvertrieb“ beleuchtet fundiert und detailliert wirtschaftswissenschaftliche Theorien und deren Erklärungsgehalt für die Existenz des Vertriebs sowie die Rahmenbedingungen im Markt der Versicherungsvermittlung. Dazu gehören u. a. die regulatorischen Besonderheiten des Versicherungsvertriebs, die strategische und die operative Gestaltung des Vertriebsmanagements von Versicherungsunternehmen sowie die Führung von Vermittlungsbetrieben. Weiterlesen…

Dr. Jürgen Bürkle: Konventionelle Lebensversicherung als europäisches Versicherungsanlageprodukt?

Die anstehende nationale Transformation der europäischen Vorgaben der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (nachfolgend: Vertriebsrichtlinie) wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf. Eine zentrale Frage betrifft den Aspekt, ob eine klassische Lebens- und Rentenversicherung als Versicherungsanlageprodukt zu qualifizieren sind. Diese Frage, die sich zugleich im Kontext der Europäischen Verordnung über Basisinformationsblätter (nachfolgend: PRIIP-Verordnung) stellt, wird in der Literatur aktuell intensiv diskutiert und ist stark umstritten. Weiterlesen…

Prof. Dr. Peter Reiff: Die Umsetzung der IDD in das deutsche Recht

Am 22. 2. 2016 ist die Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (IDD) in Kraft getreten. Sie muss bis zum 23. 2. 2018 in das deutsche Recht transformiert sein. Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Umsetzung erfolgen könnte und wie sie das deutsche Versicherungsvertriebsrecht verändern wird. Weiterlesen…

BaFin: Referentenentwurf für Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie über Versicherungsvertrieb

Am 21. November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie über Versicherungsvertrieb veröffentlicht. Dieser sieht Änderungen am VAG, dem VVG und der GewO vor. Die BaFin war an der Ausgestaltung der Regelungen zum VAG beteiligt.

Die Richtlinie über Versicherungsvertrieb wird mit der Umsetzung in nationales Recht bis Februar 2018 die Vermittlerrichtlinie von 2002 ablösen, die derzeit die Basis für eine Reihe nationaler Vorschriften darstellt, unter anderem in der GewO und im VAG. Zentrale Bedeutung hat dabei die Stärkung des Verbraucherschutzes. Nach den Vorgaben der Richtlinie soll die Aufsicht über vertriebsbezogene Aktivitäten von Versicherungsvermittlern und -unternehmen erheblich ausgeweitet werden. Dies spiegelt sich entsprechend im deutschen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wider.

Aufsicht über Produktentwicklung

Im Kern geht es darum: Während die alte Vermittlerrichtlinie im Wesentlichen die fachliche Eignung und die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Versicherungsvermittler im Blick hatte, soll die Aufsicht über Vertriebstätigkeiten nach der neuen Richtlinie bereits frühzeitig beim Produktentwicklungsprozess in den Versicherungsunternehmen ansetzen (Produktfreigabeverfahren).

Auch soll es u. a. umfassende Regelungen zur Vertriebsvergütung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Vermittlern und Versicherern auf der einen und Kunden und Versicherten auf der anderen Seite geben. Sie werden voraussichtlich im Jahr 2017 durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission ergänzt und konkretisiert. Zudem müssen die Versicherungsunternehmen künftig nicht nur Beschwerden von Kunden über Vermittler beantworten, sondern auch von Verbraucherschutzverbänden. Wichtig ist auch, dass Verstöße gegen die neuen Regeln zu empfindlichen Sanktionen führen können.

Vorbereitung auf Mehraufwand

Wie sich die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und -vermittler in Zukunft im Detail gestalten wird, kann derzeit noch nicht genau vorhergesagt werden. Schon heute ist jedoch absehbar, dass durch die steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen für alle Beteiligten – also Versicherungsvermittler, Versicherer und Aufsicht – erheblicher Mehraufwand entstehen wird.

Dank der frühzeitigen Veröffentlichung des Umsetzungsentwurfs haben alle Interessengruppen jedoch die Möglichkeit, im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens über die neuen Regelungen zu diskutieren und sich entsprechend einzubringen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften voraussichtlich im Februar 2018 verbleibt daher auch ausreichend Zeit, sich auf die neue Lage einzustellen.

Provisionsabgabeverbot und Honorarberatung

Im Rahmen der Umsetzung erfahren überdies zwei weitere nationale Themenkomplexe eine Neuregelung, die jedoch nicht auf die europäische Richtlinie zurückgehen: das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot und der Honorar-Versicherungsberater.

Der Honorar-Versicherungsberater wird erstmals gesetzlich geregelt. Der provisionsbasierte Vertrieb hingegen bleibt in der bisherigen Form erhalten.

BaFin, Pressemitteilung vom 22. 11. 2016