Kategorie: Haftung und Schaden
EuGH: Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist
Neben allgemeinen Rechtsgütern schützt das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist
Weiterlesen…VersR BLOG: Schon wieder: Sex in the City!
Mitte letzten Jahres (s. VersR BLOG vom 29.6.2022) mussten wir uns mit einem Hyundai Genesis beschäftigen, in dem sich eine Dame mit einem Papillomavirus angesteckt und dafür von dem Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs GEICO 5,2 Mill US-$ verlangt und auch erstinstanzlich zugesprochen bekommen hat (dem Vernehmen nach hatte das Urteil in der Berufungsinstanz keinen Bestand). Während es dort um Sex in einem Fahrzeug ging, geht es jetzt um Sex auf einem Fahrzeug. Denn es ist schon wieder zu einem Vorfall mit geschlechtsvereinigendem Hintergrund gekommen, der die Gerichte beschäftigte. Dieses Mal nicht in Missouri, sondern in Köln. Nachweislich war ein Paar eines Nachts von einem unwiderstehlichen Drang nach körperlicher Zärtlichkeit überkommen worden und lebte diesen Drang, weil man sich gerade in einem Parkhaus befand, auf der Motorhaube eines dort geparkten Mercedes aus. Da die beiden wegen der Kürze der Aufnahmen durch die Überwachungskameras unerkannt entkommen konnten, nahm der Mercedes-Eigentümer den Pächter des Parkhauses (und mittelbar sicher auch seinen Haftpflichtversicherer) wegen einer Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.
Weiterlesen…OLG Koblenz: Alter Nagel im Hufstrahl
Haftet der Hufschmied, wenn am nächsten Tag nach dem Beschlagen ein Pferd mit Stocklahmheit im Stall aufgefunden wird und ein alter Nagel aus dem Hufstrahl entfernt werden muss? Diese Frage hatte die 3. Zivilkammer des LG Koblenz zu beantworten.
Weiterlesen…OLG Frankfurt: Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern wegen Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal
Die BAFin haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar. Das OLG Frankfurt hat die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.
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