KG: Standmitteilung des Lebensversicherers nach § 155 VVG ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Standmitteilung des Lebensversicherers nach § 155 VVG ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis
VVG § 155
* 1. Eine Standmitteilung des Versicherers in der Kapitallebensversicherung mit Überschussbeteiligung (§ 155 VVG) enthält auch dann kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, wenn in ihr ein „Garantiekapital“, eine „garantierte Leistung aus der erreichten Überschussbeteiligung“ und eine damit insgesamt „erreichte garantierte Leistung“ mitgeteilt werden. *
* 2. Die Standmitteilung enthält allerdings eine Wissenserklärung über die Höhe der bereits bestehenden, künftig fällig werdenden Schuld des Versicherers, sodass es dem Versicherer obliegt, die Richtigkeit seiner eigenen Angaben zu entkräften, wenn er auf Zahlung der Differenz zwischen der mitgeteilten garantierten Leistung und der tatsächlich erbrachten, niedrigeren Ablaufleistung in Anspruch genommen wird und behauptet, bei der Standmitteilung habe es sich um einen Irrtum gehandelt. *
KG, Urteil vom 23.2.2018 (6 U 161/15)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 277)

OLG Hamm: Keine Pflicht zur Information des VN über die Auswirkungen des LVRG

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Keine Pflicht des Lebensversicherers zur Information des VN über die Auswirkungen des LVRG
VVG § 6; BGB §§ 241 Abs. 2, 280
* Lebensversicherer waren nicht verpflichtet, VN darauf hinzuweisen, dass es nach Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vom 1. 8. 2014 zu „Reduzierungen“ der Überschussbeteiligung kommen konnte und sich für einen VN womöglich eine Vertragsbeendigung lohnen konnte. *
OLG Hamm, Beschluss vom 12. 10. 2018 (20 U 108/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 213)

BGH: Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des VN an Bewertungsreserven (sogenannte stille Reserven) in der Lebensversicherung gem. § 153 Abs. 3 S. 3 VVG in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1.8.2014, in Kraft getreten am 7.8.2014, nicht verfassungswidrig ist. Weiterlesen…

BGH: Verhandlungstermin am 13.6.2018, 11.00 Uhr (IV ZR 201/17) – Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH wird sich mit der Frage zu befassen haben, wie die Beteiligung des VN an Bewertungsreserven (sogenannte stille Reserven) in einer Lebensversicherung auf der Grundlage der Neuregelung des § 153 Abs. 3 S. 3 VVG durch das Lebensversicherungsreformgesetz vom 1.8.2014, in Kraft getreten am 7.8.2014, zu ermitteln ist. Weiterlesen…

OLG Stuttgart: Berufung des Versicherers auf Entreicherung bei Totalverlust der Prämiensparanteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Lebensversicherung
Berufung des Versicherers auf Entreicherung bei Totalverlust der Prämiensparanteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung
VVG a. F. § 5 a; BGB §§ 812, 818 Abs. 3
* Bei der Rückabwicklung von nach dem Policenmodell geschlossenen, aber wirksam widerrufenen Verträgen über eine fondsgebundene Lebensversicherung steht das europarechtliche Effektivitätsgebot im Fall eines erheblichen und nicht nur geringen Verlustes oder auch im Fall eines Totalverlustes der Sparanteile der Prämien einer Berufung des Versicherers auf die sich nach nationalem Recht ergebende Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) nicht entgegen. *
OLG Stuttgart, Urteil vom 22. 5. 2017 (7 U 34/17)
– nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1132)