OLG Bremen: Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets sind unwirksam
OLG Bremen erklärt Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets („Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 Euro“, „ticketdirekt – das Ticket zum Selbstausdrucken… 2,50 Euro“) für unwirksam.
Der 5. Zivilsenat des Hanseatischen OLG in Bremen (OLG Bremen) hat durch Urteil vom 15.6.2017 (5 U 16/16) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Onlineanbieters von Veranstaltungstickets für unwirksam erklärt. Mit diesen Klauseln werden den Kunden des Unternehmens beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungstickets für den Versand (sogenannterPremiumversand) bzw. den Selbstausdruck der Tickets (sogenanntes Ticketdirekt) besondere Entgelte abverlangt. Weiterlesen…