Rezension: Haftung und Versicherung bei Personenkraftwagen mit Fahrerassistenzsystemen

Fahrerassistenzsysteme gewinnen eine immer größere Bedeutung im Straßenverkehr. Sie dienen mehreren Zwecken, insbesondere der Steigerung des Fahrkomforts und des Sicherheitsgefühls des Fahrers, aber auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit ganz allgemein. Außerdem bilden sie wichtige Entwicklungsstufen auf dem Weg zum vollautomatisierten und schließlich fahrerlosen Fahren (das in diesem den Assistenzsystemen gewidmeten Buch als „Sonderfall“ auf den Seiten 190 bis 209 auch mit angesprochen wird). Weiterlesen…

OLG Braunschweig: Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen

Der 11. Zivilsenat des OLG Braunschweig hat einem Kläger Reparaturkosten für seinen Pkw nach einem eher ungewöhnlichen Unfall zugesprochen. Der Kläger hatte gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ersatz der Schäden nach einer Kollision mit einer Toreinfahrt geklagt. Als Begründung machte er geltend, dass sich sein Automatikfahrzeug selbständig in Bewegung gesetzt habe, obwohl er ausgestiegen und daher niemand am Steuer gewesen sei. Bei dem Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, sei er dann aufs Gaspedal gekommen, woraufhin das Fahrzeug nach vorne geschossen sei und einen Torflügel durchbrochen und zwei Stützpfeiler mitgenommen habe. Dies glaubte ihm seine Vollkaskoversicherung nicht. Zu Unrecht, befand das OLG. Könne der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, stehe aber fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall beruhen könnten, so reiche dies für eine Einstandspflicht der Versicherung aus. Im vorliegenden Fall genügten dem Senat die Angaben des klägerischen Autofahrers, um vom geschilderten Unfallhergang überzeugt zu sein. Dessen Schilderung stimmte auch mit den Angaben überein, die der Kläger unmittelbar nach dem Unfall gegenüber verschiedenen Zeugen gemacht hatte. Auch der beauftragte gerichtliche Sachverständige habe bestätigt, dass die Spuren am Fahrzeug und in der Toreinfahrt zueinander passten und der vom Kläger geschilderte Unfallhergang plausibel sei. Immerhin habe sich das klägerische Fahrzeug auch bei einem der Versuchsabläufe des Sachverständigen mit einem auf „N“ gestellten Hebel selbständig in Bewegung gesetzt. Der Versicherungsschutz schied nach den Ausführungen des 11. Zivilsenats auch nicht deshalb aus, weil der Kläger selbst das Gaspedal betätigt hatte und das Fahrzeug so in das Tor gefahren war. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Kläger versehentlich auf das Gaspedal gekommen sei, als er versucht habe, sein allein fahrendes Automatikfahrzeug anzuhalten.

OLG Braunschweig, Urteil vom 11.2.2019 (11 U 74/17)

Pressemitteilung des OLG Braunschweig vom 26.2.2019

OLG Köln: Abgasskandal – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Mit Beschluss vom 3.1.2019 hat der 18. Zivilsenat des OLG Köln die Berufung der Volkswagen AG gegen ein dahin gehendes Urteil des LG Köln als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Weiterlesen…

AG München: Kein Anspruch auf Ersatz des beim Wegschieben eines die Garagenzufahrt versperrenden Wagens eventuell entstandenen Schadens

Das AG München wies eine Klage auf Ersatz des Schadens ab, der eventuell beim Wegschieben eines die eigene Garagenzufahrt versperrenden Wagens fahrlässig verursacht worden ist. Der Kläger fuhr am 11.12.2017 am frühen Abend mit einem älteren automatikgetriebenen VW-Sharan samt Anhänger zur Corneliusstraße in München, um dort einen Schrank abzuholen, den er über ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte. Da unklar war, ob er das Fahrzeuggespann im Hof wenden konnte, hielt er zunächst in der Einfahrt, einer Feuerwehrzufahrtszone, in der absolutes Halteverbot galt. Das Auto samt Anhänger versperrte auch vollständig die Zufahrt zum Hof. Der Kläger verließ dann zusammen mit seinem Helfer das Auto, um den Verkäufer des Schrankes zu treffen. Seine siebenjährige Tochter blieb allein im Auto zurück. Weiterlesen…