OLG Frankfurt/M.: Erstmals taggenaue Schmerzensgeldberechnung und aktuellere Ermittlung des Haushaltsführungsschadens

Das OLG Frankfurt/M. (OLG) berechnet als erstes deutsches OLG Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn. Weiterlesen…

KG: Berechnung von Schmerzensgeld und behinderungsbedingten Mehrbetreuungskosten bei schwer pflegebedürftigen Minderjährigen (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)

Haftungsrecht

Schadensberechnung

Berechnung von Schmerzensgeld und behinderungsbedingten Mehrbetreuungskosten bei schwer pflegebedürftigen Minderjährigen (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)

BGB §§ 253, 280, 823, 8431.

1. Ein Kleinkind, das im Alter von fast 2 Jahren durch einen groben Behandlungsfehler einen hypoxischen Hirnschaden erleidet, hat keine Erinnerung an sein Leben vor der Schädigung und empfindet dadurch keinen Bruch der Vita. Hat das Kind jedoch eine Zwillingsschwester, werden ihm mit zunehmendem Alter seine schwersten körperlichen und geistigen Einschränkungen täglich vor Augen geführt. Das dadurch empfundene zusätzliche Leid rechtfertigt ein Schmerzensgeld von (mindestens) 500 000 Euro. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Kein Schadensersatz und Schmerzensgeld von deutschem Zertifizierer und französischer Versicherung wegen fehlerhafter Brustimplantate des französischen Herstellers PIP

Die Kl. nimmt den mit der europarechtlichen Zertifizierung der Herstellerfirma betrauten TÜV Rheinland sowie die französische Versicherung des mittlerweile liquidierten französischen Brustimplantatherstellers PIP auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.

Tatbestand:

Der TÜV Rheinland führte seit 1997 bis 2010 bei der Fa. PIP angekündigte Zertifizierungsaudits durch und erteilte ein CE- Kennzeichen. Bei diesen Audits wurde auftragsgemäß das Qualitätssicherungssystem der Firma PIP, nicht aber die Produkte selbst geprüft. Bei der Firma PIP kam es zur Verwendung von nicht zugelassenen Silikon-Brustimplantaten.

Die Kl. behauptet, bei ihr sei im Jahr 2008 ein nicht zugelassenes Silikonimplantat eingesetzt worden. Dieses wäre nicht eingesetzt worden, wenn der TÜV Rheinland seinen Pflichten als Zertifizierer nachgekommen wäre und insbesondere unangekündigte Kontrollen durchgeführt hätte, weil es dann früher zu einer Entdeckung der fehlerhaften Brustimplantate gekommen wäre. Anlass zu derartigen Kontrollen habe bestanden. Die Entfernung der eingesetzten Implantate sei erforderlich gewesen, um die Kl. vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren

Das LG Heidelberg hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kl. wurden mit Urteil vom 27. 6. 2018 von dem u. a. für Arzthaftungssachen zuständigen 7. Zivilsenat des OLG Karlsruhe zurückgewiesen.

Aus den Gründen:

Der BGH hat zu vergleichbaren Sachverhalten bereits entschieden, dass eine Haftung des Zertifizierers wegen der Nichtdurchführung unangekündigter Kontrollen nur dann in Betracht kommt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Implantate nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (BGH vom 22. 6. 2017 – VII ZR 36/14 – VersR 2017, 1216 mit Anm. von Degen). Entsprechende Anhaltspunkte konnte der 7. Zivilsenat des OLG Karlsruhe – jedenfalls vor der Operation der Kl. – nicht feststellen.

In Deutschland mit PIP-Brustimplantaten versorgten Patientinnen steht auch kein Anspruch gegen die französische Versicherung des liquidierten Herstellers PIP zu. Der bekl. französische Versicherer hat in seinem Vertrag mit der Fa. PIP seine Haftung wirksam auf Schadensfälle in Frankreich begrenzt. Dies ist europarechtlich nicht zu beanstanden. Bei der Kl. ist der Schaden in Deutschland eingetreten.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Kl. kann beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. 6. 2018 (7 U 96/17)

(Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 29. 6. 2018)

 

AG Frankfurt/M.: Hundebiss im Hotelzimmer

Das AG Frankfurt/M. hat entschieden, dass ein Hundebesitzer auch dann auf Schmerzensgeld haftet, wenn der Verletzte sich eigenständig in ein Hotelzimmer begibt, in dem sich der Hund aufhält.

Tatbestand:

Im konkreten Fall biss der Hund des Bekl., ein Irish-Bullterrier den Kl. in einem Hotelzimmer eines Frankfurter Hotels in die Hand. Der Kl. sollte bei dieser Begegnung an den Umgang mit dem Hund gewöhnt werden, den der Bekl. hielt, mit dem Ziel, dass der Kl. in Zukunft gemeinsam in der Wohnung mit dem Bekl. und dem Hund wohnen kann. Weiterlesen…

OLG Hamm: Kind mit „falschem“ Sperma gezeugt – Schmerzensgeld für die Mutter

Trägt eine – ärztlicherseits pflichtwidrig – mit „falschem“ Sperma durchgeführte Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zuzusprechen sein. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 19.2.2018 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Münster bestätigt. Weiterlesen…