KG: Berechnung von Schmerzensgeld und behinderungsbedingten Mehrbetreuungskosten bei schwer pflegebedürftigen Minderjährigen (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)
Haftungsrecht
Schadensberechnung
Berechnung von Schmerzensgeld und behinderungsbedingten Mehrbetreuungskosten bei schwer pflegebedürftigen Minderjährigen (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)
BGB §§ 253, 280, 823, 8431.
1. Ein Kleinkind, das im Alter von fast 2 Jahren durch einen groben Behandlungsfehler einen hypoxischen Hirnschaden erleidet, hat keine Erinnerung an sein Leben vor der Schädigung und empfindet dadurch keinen Bruch der Vita. Hat das Kind jedoch eine Zwillingsschwester, werden ihm mit zunehmendem Alter seine schwersten körperlichen und geistigen Einschränkungen täglich vor Augen geführt. Das dadurch empfundene zusätzliche Leid rechtfertigt ein Schmerzensgeld von (mindestens) 500 000 Euro. Weiterlesen…