BGH: Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung als Versicherungsmaklertätigkeit

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung als Versicherungsmaklertätigkeit
VVG §§ 59, 60, 204; BGB § 307
Eine im Hinblick auf einen beabsichtigten Tarifwechsel gem. § 204 VVG getroffenen Vereinbarung über die Einholung eines konkreten Angebots zum Abschluss eines geänderten Krankenversicherungsvertrags ist ein Versicherungsmaklervertrag. Dem steht nicht entgegen, dass bei einem solchen Tarifwechsel im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem VN kein neuer Versicherungsvertrag geschlossen, sondern der bisherige Versicherungsvertrag unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt wird (Bestätigung von BGH VersR 2018, 1383 Rn. 16).
BGH, Beschluss vom 16.10.2018 (I ZR 38/18, LG Bamberg)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 483)

Volker Dicke u. a.: Kranken- und Unfallversicherungen Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz/Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

Dieser Band der Fachwirtliteratur im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ behandelt die Themen und Inhalte des Bereichs „Kranken- und Unfallversicherungen“. Die dritte, aktualisierte Auflage berücksichtigt das Bedingungswerk Proximus 4. Weiterlesen…

OLG Köln: Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung
MBKT 09 §§ 1, 15b Nr. 30
* 1. Zahlt die Krankentagegeldversicherung fortlaufend das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, so sind diese Zahlungen als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten. *
* 2. Ein zeitweiliger Rentenbezug wegen vorübergehender Fluguntauglichkeit bei einer sogenannten „Loss-of-Licence“-Versicherung eines Piloten stellt keine Berufsunfähigkeitsversicherung i. S. v. § 15b Nr. 30 MBKT 09 dar. *
* 3. Dies ergibt sich aus der Spezialität dieser Versicherung zur Absicherung eines besonderen Risikos der Berufsgruppe „Pilot“, welches von den übrigen Verdienstausfallversicherungen nicht erfasst ist. *
OLG Köln, Urteil vom 20. 11. 2018 (9 U 32/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 411)

SG Karlsruhe: Fehlende Anerkennung einer Rotatorenmanschette-Zerrung als Unfallfolge bei einer Stuntfrau

Die zum Unfallzeitpunkt 37-jährige Versicherte arbeitet selbstständig als Stuntfrau. Im Rahmen eines Fortbildungskurses „Tiefschneetechnik“ fiel sie nach einem Bremsschwung aus dem Stand heraus auf die rechte Schulter. Eine zwei Wochen später durchgeführte MRT-Untersuchung ergab degenerative Veränderungen aller Rotatorenmanschettensehnen und Faserrisse der Supraspinatussehne, außerdem neben einer AC-Gelenksarthrose einen leichten Humeruskopfhochstand. Der beklagte Unfallversicherungsträger anerkannte als Unfallfolge allein eine folgenlos ausgeheilte Zerrung der rechten Schulter.

Die u.a. auf die Anerkennung einer Rotatorenmanschetten-Zerrung rechts als weitere Unfallfolge gerichtete Klage hatte keinen Erfolg: Nach Auffassung der 1. Kammer des SG Karlsruhe sei der Unfallhergang als direktes Anpralltrauma nach unfallmedizinischen Erkenntnissen bereits dem Grunde nach nicht geeignet gewesen, eine Rotatorenmanschetten-Verletzung zu bewirken. Gegen die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Unfallereignis und der geltend gemachten Unfallfolge sprächen überdies zahlreiche weitere Umstände, u.a. die bildgebend nachgewiesenen degenerativen Veränderungen aller Sehnen der Rotatorenmanschette, die AC-Gelenkarthrose und der leichte Humeruskopfhochstand. Außerdem belege der MRT-Befund keine für eine traumatische Verletzung typischen Veränderungen im Sinn einer vollständigen Sehnenruptur. Das Unfallereignis stelle vielmehr ein rechtlich nicht relevantes bloßes Anlassgeschehen dar, das eine stumm verlaufende Schadensanlage habe klinisch manifest werden lassen. Diese Schadensanlage resultiere aus zahlreichen sportlichen Aktivitäten der Klägerin wie Klettern, Kickboxen, Skifahren und Fallschirmspringen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung mit einer erhöhten Belastung für die Schultergelenke verbunden seien. Hinzu kämen weitere vorzeitige Verschleißerscheinungen aufgrund der als Stuntfrau zu verrichtenden konkreten Arbeitsabläufe wie Treppen herunterstürzen, Kletterunfälle vorführen oder Skiunfälle fahren.

SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26.2.2019  (S 1 U 2389/18)

Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 18.3.2019

OLG Celle: Kein Versicherungsschutz wenn ein Kind mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde

In der privaten Krankenversicherung besteht nach § 198 Abs. 1 S. 1 VVG und den einschlägigen Versicherungsbedingungen grundsätzlich die Möglichkeit, ein neugeborenes Kind in den für einen Elternteil bestehenden Vertrag einzubeziehen, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Geburt mindestens drei Monate besteht und der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird (sog. Kindernachversicherung).

Nach einem Urteil des 8. Zivilsenats des OLG Celle vom 28.2.2019 (U 178/18) besteht diese Möglichkeit nicht für das Kind eines genetischen Vaters, der mit dem VN in gleichgeschlechtlicher Beziehung lebt, mit ihm aber weder verheiratet noch verpartnert ist. Weiterlesen…