AG München: Gepflegtes Auto – Anfechtung des Kaufvertrags

Die bewusst wahrheitswidrige Vortäuschung, das Fahrzeug sei scheckheft gepflegt, berechtigt zur Anfechtung des Kaufvertrags.

Das AG München verurteilte am 10.1.2018 den Beklagten zur Rückzahlung des Kaufpreises von 4500 Euro Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw Mercedes Benz Sprinter. Weiterlesen…

AG München: Kinderkratzer am Auto – keiner zahlt

Kinder haften nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde.

Das AG München wies die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 1468,34 Euro wegen eines Kratzers ab, den ein siebenjähriger Schüler mit dem blanken Ende eines Kickboardlenkers am geparkten Pkw des Kl. verursacht hatte. Der Kl. trägt vor, dass sich bald nach dem Schadensereignis der Stiefvater des Jungen bei ihm gemeldet und für den gerade verursachten Schaden entschuldigt habe. Weiterlesen…

LG Köln: Entscheidung des Monats: Schadensersatz wegen Sachbeschädigung am „falschen“ Pkw

Über manche Entscheidung sollte man bekanntlich eine Nacht schlafen. Das hätte wohl auch der Bekl. eines jüngst vom LG entschiedenen Zivilverfahrens besser getan. Denn er traf eines Nachts eine für ihn recht kostspielige spontane Entscheidung.

Tatbestand:

Als der Bekl. in der Nacht des 11.1.2015 gegen 2.00 Uhr alkoholisiert durch P. ging, war er sich seiner Sache sicher. Er erkannte das vermeintliche Fahrzeug der Lebensgefährtin seines Vaters, der von der Mutter getrennt lebte. Da sich die Familiensituation für ihn insgesamt als problematisch darstellte, entschloss er sich, das Fahrzeug zu beschädigen. Mit einem Schlüssel zerkratzte er dessen Lack.

Allerdings wurde er nicht nur bei seiner Tat von einer Zeugin beobachtet, es stellte sich auch heraus, dass es sich gar nicht um das Fahrzeug der Lebensgefährtin des Vaters handelte. Die tatsächliche Eigentümerin des Fahrzeugs, die nicht zum Familienkreis zählte, ließ ihren Schaden begutachten und verlangte dann nicht weniger als 6000 Euro für die Beseitigung von Lackkratzern sowie Gutachterkosten und Auslagen. Weiterlesen…

AG München: Windiger Bauzaun

Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung.

Tatbestand:

Der Kl. ist Eigentümer eines Pkw der Marke Audi. In der Nacht vom 28. auf 29. 11. 2015 stürzte ein Bauzaun während eines Sturms auf den ordnungsgemäß an der Rehwiese in München geparkten Pkw und beschädigte diesen. Es wurde im unteren Bereich der D-Säule an der Fondtür und an der Außenspiegelkappe der Lack abgeschrammt. Dadurch entstanden dem Kl. Reparaturkosten in Höhe von 1522,53  sowie Sachverständigenkosten in Höhe von 493,85, ferner machte der Kl. eine allgemeine Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 geltend, insgesamt also 2046,38. Weiterlesen…

AG München: Die Tücken im Parkhaus

Wer rückwärts in eine Parklücke einfährt und dort ein Hindernis erkennt, muss sich zunächst durch Aussteigen und Inaugenscheinnahme von der Beschaffenheit des hinter ihm liegenden unübersichtlichen Bereichs vergewissern und sein Fahrverhalten anpassen, gegebenenfalls vorwärts einparken. Weiterlesen…