OLG Köln: Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Ausfall einer Kreuzfahrt

Reisevertrag
Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Ausfall einer Kreuzfahrt
BGB §§ 651 c Abs. 3, 651 f Abs. 2
* Entgegen anderslautender Stimmen in der reiserechtlichen Literatur beläuft sich die Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei völligem Ausfall der Reise (hier: Absage einer Kreuzfahrt zwei Tage vor Reisebeginn) nicht auf den vollen Reisepreis, sondern liegt darunter. *
OLG Köln, Urteil vom 19. 7. 2017 (16 U 31/17)
– nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist in VersR 2018, 623 veröffentlicht)

OLG Köln: 30% Rabatt auf (fast) alles

Ein Möbelmarkt darf nicht damit werben, er gewähre 30% Rabatt auf fast alles, wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

Tatbestand:

Der Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben „30% Rabatt auf fast alles“ zu gewähren, wobei sich das Wort „fast“ senkrecht gedruckt im Knick des gefalteten Prospektes befand und deutlich kleiner und dünner gestaltet war als der Rest des Textes. Weiterlesen…

OLG Köln: Abgasskandal – Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat. Weiterlesen…

OLG Köln: VW-Abgasskandal – Händler muss voraussichtlich Fahrzeug zurücknehmen und Mehrwert für nachträglich eingebautes Navigationsgerät erstatten.

In einem Hinweisbeschluss hat der 18. Zivilsenat des OLG Köln der Berufung eines VW-Vertragshändlers gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wenig Chancen eingeräumt.

Die Kl. hatte im Juni 2015 beim später verklagten Autohaus einen VW Beetle mit einem Kilometerstand von rd. 12.000 km erworben. Das Fahrzeug hatte einen 1,6 Liter Dieselmotor der Baureihe EA 189, welcher aufgrund einer speziellen Steuerungssoftware auf dem Prüfstand einen anderen Betriebsmodus mit anderen Emissionswerten verwendet als im Straßenverkehr. Nachdem der Hersteller die Kl. über den Einsatz der Software in dem Fahrzeug informiert hatte, setzte die Kl. der Bekl. im Oktober 2015 eine zweiwöchige Frist zur Beseitigung des Mangels und erklärte, nachdem sie darauf keine Antwort erhalten hatte, im Dezember 2015 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Weiterlesen…

OLG Köln: Keine Haftung eines Baumarkts für Verletzung eines Kunden beim Herausziehen eines Rasenmähers aus 2 m hohem Regal

Haftungsrecht
Verkehrssicherungspflicht
Keine Haftung eines Baumarkts für Verletzung eines Kunden beim Herausziehen eines Rasenmähers aus 2 m hohem Regal
BGB §§ 311 Abs. 2, 823 Abs. 1 Weiterlesen…