OLG Oldenburg: Kaufvertrag über ein bockiges Pferd
„Pacta sunt servanda – An Verträge muss man sich halten“, heißt es unter Juristen. Manchmal kann man sich aber von einer einmal eingegangenen vertraglichen Verpflichtung wieder lösen. Wenn dies nicht einverständlich geht, muss ein Gericht entscheiden. Der 1. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat jetzt den Rücktritt einer Reiterin von einem Pferdekauf bestätigt. Sie kann das Pferd an den Verkäufer zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis von 55.000 Euro erstattet. Weiterlesen…