AG München: Unfallverursacher trägt Werkstattrisiko

Das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen bleibt beim Schadensersatzpflichtigen. Das AG München verurteilte den Kfz-Versicherer des alleinschuldigen Unfallverursachers zur Zahlung weiterer 428,46 Euro zuzüglich vorgerichtlicher Auslagen und Zinsen Zug um Zug gegen die Abtretung möglicher Ansprüche des Kl. gegenüber der Werkstatt aufgrund unrichtiger Rechnungsstellung. Weiterlesen…

OLG Hamm beurteilt die Haftung bei Fußgängerunfall in „70 km/h-Zone“

Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h beschränkte, zulässige Höchstgeschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf den Fußgänger reagiert, kann die Haftung im Verhältnis von 1/3 zulasten des Pkw-Fahrers und von 2/3 zulasten des Fußgängers zu verteilen sein. Das hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum abgeändert. Weiterlesen…

OLG Hamm: Zur Haftung bei Straßenbahnunfall

Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kfz grün ist. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 7. Zivilsenat des OLG Hamm der Schadensersatzklage eines Pkw-Fahrers den Erfolg versagt und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld bestätigt. Weiterlesen…

AG München: Kinderkratzer am Auto – keiner zahlt

Kinder haften nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde.

Das AG München wies die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 1468,34 Euro wegen eines Kratzers ab, den ein siebenjähriger Schüler mit dem blanken Ende eines Kickboardlenkers am geparkten Pkw des Kl. verursacht hatte. Der Kl. trägt vor, dass sich bald nach dem Schadensereignis der Stiefvater des Jungen bei ihm gemeldet und für den gerade verursachten Schaden entschuldigt habe. Weiterlesen…

OLG Hamm: Gefährlicher Busausstieg – alle müssen aufpassen

Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kfz verletzt, können alle Beteiligten – Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz – für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf hat der 11. Zivilsenat des OLG Hamm in einem zwischen beteiligten Versicherern des Busunternehmens und des beteiligten Kfz geführten Regressprozess hingewiesen und so unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des LG Arnsberg die Haftung der an dem Unfall Beteiligten geklärt. Weiterlesen…