OLG Karlsruhe: Kündigungsklausel in Bausparverträgen unwirksam

Der u.a. für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) einer Bausparkasse enthaltene Klausel

„Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöhung maßgeblich. Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die Bausparkasse wird dem Bausparer hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln.“

im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen ist. Weiterlesen…

OLG Köln: Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

Der 27. Zivilsenat des OLG Köln hat entschieden, dass ein Kölner Autohaus einen VW Eos 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Damit wurde im Beschlussverfahren gem. § 522 Abs. 2 ZPO eine erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln bestätigt.

Der Kl. hatte das im Jahr 2011 erstmals zugelassene Gebrauchtfahrzeug im April 2015 zu einem Preis von 22.000 Euro gekauft. Im November 2015 forderte er das Autohaus dazu auf, innerhalb von ca. 3,5 Wochen ein mangelfreies Fahrzeug gleichen Typs nachzuliefern, hilfsweise das ausgelieferte Fahrzeug nachzubessern. Nachdem das Autohaus auf die für Anfang des Jahres 2016 geplante Rückrufaktion zur Behebung des Mangels hingewiesen hatte, erklärte der Kl. Mitte Januar 2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung. Seit September 2016 steht eine technische Lösung für das Softwareupdate für das Fahrzeug des Kl. zur Verfügung. Weiterlesen…

OLG Stuttgart entscheidet über Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Kamelunfall

Der 13. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat mit einem Berufungsurteil in einem Zivilrechtsstreit wegen eines Reitunfalls mit einem Kamel ein Urteil des LG Hechingen weitgehend bestätigt und der Kl. ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro sowie Schadensersatz u.a. für Verdienstausfall zugesprochen. Die Berufung des bekl. Kamelführers wurde damit im Wesentlichen zurückgewiesen. Weiterlesen…