OLG Hamm: Privater Pkw-Verkäufer haftet gegenüber Kfz-Händler für falsche Zusicherungen

Ein Kfz-Händler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nicht nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Das hat der 28. Zivilsenat des OLG Hamm am 16.5.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Dortmund abgeändert. Weiterlesen…

OLG Hamm entscheidet im Streit über einen Ferrari LaFerrari

Eine Dortmunder Firma, die mit hochwertigen Fahrzeugen handelt, muss einer Prager Handelsfirma eine Anzahlung von 40.000 Euro für einen Ferrari LaFerrari erstatten, weil sie den Ferrari zu den vereinbarten Konditionen nicht liefern konnte und die Prager Firma deswegen wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist. Das hat der 28. Zivilsenat des OLG Hamm am 18.05.2017 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Dortmund bestätigt. Weiterlesen…

OLG Hamm: Wohnhaus zwei Jahre älter als angegeben – Rückabwicklung des Kaufvertrags

Der Käufer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn das Wohnhaus nicht – wie im notariellen Vertrag vereinbart – 1997 errichtet wurde, sondern zwei Jahre älter ist. Das hat der 22. Zivilsenat des OLG Hamm am 2.3.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld bestätigt. Weiterlesen…

OLG Hamm: Zwei Diamantohrringe oder schon ein Pärchen?

Ein Kunde, der – u. a. als Wertanlage – beim Juwelier zwei Diamantohrringe als Pärchen erwirbt, muss sich an dem Kaufvertrag festhalten lassen, wenn die sachverständige Klassifizierung der Schmuckstücke die Pärchen-Eigenschaft bestätigt und kein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert der Schmuckstücke und dem Verkaufspreis besteht. Das hat der 7. Zivilsenat des OLG Hamm am 8. 11. 2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster – im Ergebnis – bestätigt.

Tatbestand:

Im Jahr 2011 erwarb der Kl. beim bekl. Juweliergeschäft – auch als Wertanlage – zwei Diamantohrringe zum Kaufpreis von 268.000 Euro. Die Ohrringe verkaufte die Bekl. unter Aushändigung zweier internationaler Expertisen als Pärchen (Anm.: Die Pärchen-Eigenschaft beschreibt einen werterhöhenden Faktor, wenn die Steine in den Klassifizierungskategorien und in optischer Hinsicht gut zusammenpassen).

Nach der Einholung weiterer Expertisen behauptete der Kl., die ihm verkauften Ohrringe seien kein wertsteigerndes Pärchen. Sie seien von schlechterer Qualität und üblicherweise für 130.000 bis 160.000 Euro zu erwerben. Der Kl. meinte, von der Bekl. über den Markt- und Verkaufswert der Schmuckstücke getäuscht worden zu sein. Er erklärte deswegen die Anfechtung des Kaufvertrags und sah diesen aufgrund eines Missverhältnisses zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert der Ohrringe zudem als sittenwidrig und damit nichtig an.

Die auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Klage ist erfolglos geblieben. Dabei konnte der 7. Zivilsenat des OLG Hamm offenlassen, welche Angaben der Bekl. den Kl. zum Abschluss des Kaufvertrags veranlasst hatten.

Aus den Gründen:

Der Kl. habe bereits nicht nachweisen können, so der 7. Zivilsenat, dass es sich bei den in den Ohrringen verarbeiteten Diamanten um kein Pärchen handle. Der vom Senat beauftragte Sachverständige habe vielmehr festgestellt, dass die Steine nach den maßgeblichen Expertisen internationaler Institute ein Pärchen seien, weil sie in den Klassifizierungskategorien und auch optisch gut zusammenpassten. Schließlich gehe ein vom Kl. vorgelegtes Privatgutachten ebenfalls von der Pärchen-Eigenschaft der Steine aus, auch wenn es deswegen nur einen geringeren Preisaufschlag als gerechtfertigt ansehe.

Der Kaufvertrag sei auch nicht sittenwidrig. Zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert der Ohrringe bestehe kein grobes, besonders auffälliges Missverhältnis. Nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens könne nicht festgestellt werden, dass der von den Parteien vereinbarte Kaufpreis deutlich über denjenigen Preisen liege, die andere Händler im Jahr 2011 für dieselben Ohrringe verlangt hätten. So habe der Sachverständige den Herstellungspreis auf 102.000 Euro geschätzt, hinzu kämen Verkaufsaufschläge des Herstellers und Endhändlers. Dabei könne ein Händler auch einen Aufschlag in Höhe des gezahlten Einkaufspreises veranschlagen.

OLG Hamm, Urteil vom 8. 11. 2016 (7 U 80/15)

– nicht rechtskräftig (BGH VIII ZR 280/16) –

(Pressemitteilung des OLG Hamm vom 17. 2. 2017)

AG Coburg: Ordnungsgemäße Mängelbeseitigung durch markenfremde Ersatzteile?

Die Klage eines Käufers auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten blieb erfolglos, weil der Verkäufer den aufgetretenen Mangel an einem Kleidungsstück bereits ordnungsgemäß beseitigt hatte.

Muss es der Käufer eines Markenartikels hinnehmen, wenn der Verkäufer ein mangelhaftes Teil durch ein neues ersetzt, dieses aber von einem anderen Hersteller stammt? Eine Antwort auf diese Frage mag zunächst einfach erscheinen, wenn man etwa an den Einbau markenfremder Herstellerlogos an der weithin sichtbaren Front eines Autos denkt. Gilt das aber auch dann noch, wenn das defekte Teil nach außen hin überhaupt nicht erkennbar ist und durch ein neues Teil ersetzt wird, das ebenso gut funktioniert? Weiterlesen…