Rezension: Straub, Grenzen der Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers

Unter der Überschrift „Grenzen der Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers – Versicherungsfall, Übermaßbehandlung und Übermaßvergütung“ hat Marcel Straub in der bekannten Frankfurter Reihe eine bemerkenswerte Dissertation veröffentlicht, die sowohl für den Praktiker als auch für die juristische Meinungsbildung von besonderer Relevanz ist. Die Dissertation ist im Jahr 2018 erschienen und umfasst 333 S. im DIN-A5-Format. Weiterlesen…

Robert Koch: Haftung des Versicherers für fehlerhafte Assistanceleistungen

Versicherer gewähren mehr und mehr Versicherungsschutz für sogenannte Assistanceleistungen. Dabei geht es nicht um die aus der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Autoschutzbriefversicherung bekannten Beistandsleistungen, sondern um zusätzliche Beratungs-, Informations-, Organisations- und Unterstützungsleistungen des Versicherers nach Eintritt des Versicherungsfalls. Besonders zahlreich und vielfältig finden sich Assistanceleistungen in den Wachstumssparten D&O-Versicherung und Cyber-Versicherung.

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Prof. Dr. Manfred Wandt, Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

„Der Versicherungsfall bringt die Stunde der Wahrheit“, so heißt es im Lehrbuch zum Versicherungsrecht (Wandt, Versicherungsrecht), einer Formulierung von Hans-Leo Weyers folgend (Weyers, Versicherungsvertragsrecht). Beide Vertragsparteien, VN und Versicherer, können jetzt aufgrund der Schadensermittlung und -regulierung beurteilen, wie es um die Vertragstreue des anderen bestellt ist. Die Aussage lässt sich auch in dem Sinn verstehen, dass beide Vertragsparteien, insbesondere der VN, bei der dem Versicherungsfall nachfolgenden Prüfung und Regulierung des Schadens die Wahrheit zu sagen haben. Weiterlesen…

AG München: Fällung eines bruchgefährdeten Baumes

Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes von der Versicherung bezahlt werden, hängt vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab.

Tatbestand:

Die klagende Grundstückseigentümerin hat bei der beklagten Versicherung mit Sitz in Bonn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Am 31.3.2015 lockerte der Sturm „Niklas“ den Wurzelballen einer auf einem Grundstück in München derart, dass diese in Schieflage geriet und drohte, auf das Haus der Klägerin zu fallen. Mit Bescheid vom 5.5.2015 wurde von der Lokalbaukommission München die Fällung des Baumes wegen akuter Umsturz- bzw. Bruchgefahr genehmigt und festgestellt, dass eine umgehende Fällung des Baumes aufgrund der Gefahrenlage erforderlich war.

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OLG Hamm: „Lügen haben kurze Beine“

Lügen vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls kann dazu führen, dass die für den VN streitende „Redlichkeitsvermutung“ widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist. Das folgt aus der Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Hamm vom 9. 8. 2017, die die erstinstanzliche Entscheidung des LG Bielefeld vom 16. 7. 2015 bestätigt.

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